Von Christian Wolf und Dr. Barbara Schenk-Zitsch
In seiner Sitzung am 12. Dezember wird der Gemeinderat seine Stellungnahme zum Teilflächennutzungsplan auf der Gemarkung Weinheim abgeben. In der letzten Gemeinderatsitzung stellten der Erste Bürgermeister in Weinheim, Thorsten Fetzner und Herr Schmittinger die Teilflächennutzungsplanung für Wind auf der Gemarkung Weinheim vor.
Altenbacher und Ursenbacher Bürger trugen bereits ihre Bedenken vor, weil eine der sechs von den Weinheimern ausersehene Konzentrationszonen für die Ausweisung von Windkraftanlagenim Bereich von Oberflockenbach (Eichelberg) an die Gemarkungsgrenzen von Schriesheim anschließt. Die Stadt Schriesheim hat nunmehr durch das frühzeitige Beteiligungsverfahren die Möglichkeit, eine umfassende Stellungnahme und Einschätzung ihrer Belange gegenüber dem Teilflächennutzungsplan der Stadt Weinheim zu formulieren. Diese Stellungnahme sollte in eigenem Interesse der Stadt erfolgen, denn keine Stellungnahme bedeutet nämlich eine stillschweigende Zustimmung zu den Plänen von Weinheim. Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge habe ich die wesentlichen Gesichtspunkte der Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Christian Wolf aus der letzten Gemeinderatsitzung zusammengestellt.
Die grün-rote Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil an regenerativen Energien in Baden-Württemberg. deutlich zu erhöhen. Dabei kommt dem Ausbau der Windkraft eine besondere Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2020 sollen mindestens 10% des Strombedarfs durch heimische Windkraftanlagen erzeugt werden. Derzeit liegt der Anteil bei unter 1%.
Durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes können die Kommunen jetzt selbst Vorranggebiete für Windkraftanlagen, sogen. Konzentrationszonen, festlegen, aber keine Ausschlussgebiete mehr.
Wenn wir also in Schriesheim keine Konzentrationszonen ausweisen würden, könnten Investoren überall Gelände aufkaufen und Bauanträge für Windkraftanlagen stellen, wo es für sie lohnend erscheint .Sie hätten auch gute Chancen, diese genehmigt zu bekommen, u.U. mit weit weniger Zugeständnissen an Landschaft und vorhandene Bebauung , als wenn die Kommune selbst das Ruder in die Hand nimmt.
Nur wenn wir als Stadt unsere eigenen Konzentrationszonen ausweisen, ist gewährleistet, dass die Windkraftanlagen an den von uns präferierten Stellen entstehen und nur so können wir erreichen, dass unsere gesamte restliche Gemarkung Windkraftanlagen frei bleibt.
Ziel muss es also sein, Standorte festzulegen, die für Windkraftanlagen in Frage kommen. Zuerst wird grundsätzlich die Windhöffigkeit geprüft, ebenso der Abstand zur Wohnbebauung , die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und natürlich werden auch Naturschutzbelange berücksichtigt. Außerdem will man, um einer „Verspargelung“ der Landschaft vorzubeugen, Windkraftanlagen konzentrieren, d.h. kleine Windparks schaffen.
Ausschlußkriterien für Windkraftanlagen sind bereits festgelegt: Bebaute Gebiete, Bahnlinien, Straßen, Stromleitungen, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Bannwälder und Schonwälder, gesetzlich geschütze Biotope. Ebenso sind Gutachten für spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen in Bezug auf geschützte Tier- und Pflanzenarten erforderlich, wie auch luftverkehrsrechtliche Gutachten z.B. Einflugschneisen von Flughäfen. Für Schriesheim wäre die Einflugschneise des Flughafens Neuostheim relevant.
Wir halten diese Verfahrensweise für sinnvoll, es gibt viele Ausschlusskriterien – aber sie lässt auch Windkraftanlagen zu wo sie kaum störend sind. Hierbei sind Bürgerbeteiligung und Transparenz verpflichtend, wie es Weinheim als Vorreiter gerade praktiziert.
Wir stehen zu dem neuen Landesplanungsgesetz, das „der Windkraft substantiell Raum geben“ soll. Wir stehen zu unserer Verantwortung und befürworten auch Windräder in unserer Nähe. Zusammen mit den Bürgern gilt es aber auch, jeden Standort auf seine individuelle Tauglichkeit zu untersuchen und abzuwägen zwischen der Notwendigkeit, die Energiewende zu unterstützen und örtlichen Einschränkungen bei der Ausführung. Was den Eichelberg betrifft, können wir uns nicht vorstellen, diesen für Windkraftanlagen abzuholzen. Und auch Abstände zur Wohnbebauung müssen noch intensiv thematisiert werden.
Jeder, der Windkraftanlagen nicht grundsätzlich ablehnt, muss seine eigene Abwägung treffen, die über den Tellerrand hinaus getroffen werden sollte. Windkraft ja – aber nicht in unserer Nähe, das ist zu wenig.
Unsere Fraktion hofft auf einen konstruktiven Dialog mit Verwaltung, Fraktionen und natürlich den Bürgerinnen und Bürgern. Ein guter Anfang und erster Schritt wäre eine gemeinsame abgestimmte Stellungnahme des Gemeinderates zum Teilflächennutzungsplan der Stadt Weinheim in der Sitzung am 12. Dezember.