PM 17. Juli 2009
Leserbrief von Dieter Lukhaup zur Vergütung des Altenbacher Ortsvorstehers
Zur „Nichtbestätigung“ des Bürgermeisters im Hinblick auf die 15.000 Euro jährliche Aufwandsentschädigung für den Altenbacher Ortsvorsteher ist folgendes zu sagen:
Im Aufwandsentschädigungsgesetz sind die Mindest- und Höchstsätze für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher festgeschrieben. Die Gemeinden müssen lediglich per Satzung eine genaue Regelung treffen. Für Ortsvorsteher von Orten mit mehr als 2000 Einwohnern gilt derzeit ein Mindestsatz von 1792 € und ein Höchstsatz von 3073 €. Laut Satzung der Stadt Schriesheim erhält der Ortsvorsteher 50% des im Gesetz festgelegten Mittelsatzes. Mit Hilfe eines Taschenrechners kann man leicht folgendes ausrechnen:
1792 + 3073 = 4865 : 2 = Mittelsatz = 2432,50
50% von 2432,50 = 2432,50 : 2 = 1216,25
Der Ortsvorsteher hat also jeden Monat Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1216,25 €, was sich im Jahr auf knapp 15.000 € summiert.
Dieter Lukhaup
Altenbacher Ortschaftsrat





























