PM 16. Oktober 2009
Die Landtagswoche 12. – 16. Oktober 2009 im Rückblick
Direkte Demokratie – der Fortschritt ist eine Schnecke
Der Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags befasste sich am 14.10.2009 mit der Großen Anfrage der Grünen zur Direkten Demokratie (Drs.-Nr. 14 / 2331):
http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/2000/14_2311_d.pdf.)
Dabei ging es um die aktuellen Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, direkte Demokratieformen mit Bürgerbegehren und - Entscheiden in den Kommunen, sowie mit Volksbegehren auf Landesebene zu praktizieren. Für Bürger- und Volksbegehren gibt es in Baden-Württemberg einen erheblichen Reformbedarf. Wir fordern seit Jahren weit reichende Reformen des kommunalen Bürgerbegehrens und – Entscheids, sowie die Einführung direkter Demokratie auch auf Landkreisebene. Wir werden jetzt auch zum wiederholten Male einen grünen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.
Im Bundesländervergleich liegt Baden-Württemberg trotz der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahr 2005 beim kommunalen Bürgerbegehren nur im Mittelfeld mit der Note "ausreichend". Insbesondere Themen der kommunalen Flächennutzungs- und Bauleitplanung müssen für Bürgerbegehren zugänglich gemacht werden. Die derzeitige Gemeindeordnung schließt Bauleitpläne und artverwandte Fragen in § 21 als Angelegenheiten eines Bürgerbegehrens aus und hat damit in den letzten Monaten eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ( Urteile zum EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten und einem Bebauungsplan in Nussloch) ermöglicht, die die BürgerInnen selbst von früheren Möglichkeiten, nämlich grundsätzlich über das „ob oder ob nicht“ eines Bauvorhabens / Bebauungsplans per Bürgerentscheid zu entscheiden, künftig vollständig ausschließt.
Weiter müssen insbesondere die zeitlichen Fristen für das Einbringen von Begehren und andere Hürden gesenkt bzw. abgeschafft werden, um direkte Demokratie in der Kommune bürgerfreundlicher zu gestalten.
Auch das Volksbegehren auf Landesebene muss dringend reformiert werden. Hier fällt der Bundesländervergleich für das Land vernichtend aus: Note "mangelhaft" und gerade noch vor dem Saarland der zweitschlechtesten Platz aller 16 Bundesländer. Seit der Aufnahme des Volksbegehrens in die Landesverfassung im Jahr 1974 hat noch keines stattgefunden. Unser Land ist hier ein weißer Fleck, das spricht Bände. Die Gründe liegen eindeutig in den viel zu hohen Hürden für ein Volksbegehren. CDU und FDP haben es bisher nicht einmal zustande gebracht, das 2006 in ihrer Koalitionsvereinbarung vereinbarte „Minireförmchen“, mit dem lediglich das Zustimmungsquorum für die eigentliche Volksabstimmung gesenkt werden soll, nicht aber die hohen Quoren, die überwunden werden müssen, bis ein Volksbegehren überhaupt abstimmungsfähig wird, zum Gesetz werden zu lassen.
Während in der Schweiz 2,2 % der Wahlberechtigten ein Begehren wirksam starten können, sind bei uns 16,7% nötig, also ca. 1,2 Millionen Wahlberechtigte, und das unter unmöglichen Bedingungen. Das angeblich gewollte Korrektiv zur repräsentativen Demokratie ist damit zur Farce verkommen. Sichtlich unter Druck geraten hat der Innenminister in besagter Ausschuss-Sitzung nun die rasche Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Volksbegehren angekündigt. Wir werden das zum Anlass nehmen, um eine möglichst breite öffentliche Debatt4 über die notwendigen Instrumente direkter Demokratie zu führen und mit einem eigenen Gesetzentwurf auch hier den weitergehenden Reformbedarf zu verdeutlichen.
Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Homepage von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg: http://www.mitentscheiden.de/
Beim Finanzpoker zwischen Kommunen und Land – das neue Konnexitätsprinzip muss eingelöst werden!
Das Finanzpokern zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen geht weiter. Unmittelbar vor den Verhandlungen über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen am 20. Oktober behauptete jetzt Ministerpräsident Oettinger, dass die Mehrkosten für den Orientierungsplan in den Kindergärten nicht bei 650 Millionen Euro, sondern unter 200 Millionen Euro liegen würden. Die Kommunalen Spitzenverbände im Land hatten dieses zuvor aufgefordert, 650 Millionen Euro Mehrkosten für die Qualitätsverbesserung in den Kindergärten voll zu übernehmen. Der Orientierungsplan soll bekanntlich die Sprachkompetenz und Schulfähigkeit von Kindern verbessern. Die Grünen unterstützen die Kommunen in ihrem Bemühen um einen gerechten Kostenausgleich. Ich befinde mich mit meiner Überzeugung in guter Gesellschaft, dass der Orientierungsplan eine der Maßnahmen ist, die die Folgen des Konnexitätsprinzips auslöst. Das Land verpflichtet hier die Kommunen zur Umsetzung einer von ihm angeordneten Maßnahme, also muss es auch für die Kosten aufkommen. Die Verhandlungen zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben in der tiefen Wirtschafts- und Finanzkrise werden so zum Lackmustest für das Konnexitätsprinzip, für dessen Stärkung in der Landesverfassung sich die Landesregierung erst vor kurzem gerühmt hatte.
Der Gemeindetag hat wegen der aktuell großen Finanzprobleme der baden-württembergischen Kommunen gleichzeitig erklärt, man sei nicht mehr dazu bereit, dem Land wie in den letzten 4 Jahren über den kommunalen Finanzausgleich vorab 400 Millionen Euro zu überlassen. Die Verhandlungen versprechen also einige Spannung. Ich werde Euch berichten.
CDU und FDP beschließen endlich Verlängerung des Bleiberechts
Die künftige schwarz-gelben Bundesregierung hat am 15.10.2009 Änderungen beim Bleiberecht beschlossen. In Berlin haben sich Union und FDP darauf geeinigt, dass es eine Anschlussregelung der zum Jahresende auslaufenden Bleiberechtsregelung für Ausländer geben soll. Unter der großen Koalition hatten mehrere zehntausend bis dahin geduldete Ausländer unter bestimmten Bedingungen einen gefestigten Aufenthaltstitel erhalten. Voraussetzung für eine Verlängerung über 2009 hinaus ist vor allem eine Arbeitsstelle, die aber gerade auch wegen der Wirtschaftskrise derzeit schwer zu bekommen ist. Vielen Ausländern droht daher zum Jahresbeginn 2010 der Rückfall in die Duldung und somit die Abschiebung.
Wir Grüne haben in Baden-Württemberg von der Landsregierung seit Monaten gefordert, mit einer Bundesratsinitiative drohende unzumutbare soziale und wirtschaftliche Härten durch eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung zu vermeiden. Viele der Betroffenen sind wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt gar nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern und damit die Voraussetzungen für das bisher gültige Bleiberecht zu erfüllen.
m Ländle wurden etwa 7500 Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der gesetzlichen Altfallregelung, die im Sommer 2007 in Kraft trat, gestellt. Bislang wurden 3059 Aufenthaltserlaubnisse auf Probe erteilt (Stichtag 30.09.2009). Rund 1200 Menschen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung erhalten. Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Im Land gibt es noch etwa 10 000 Geduldete.
Uli sckerl MdL





























