MTB 31. August 2011 Bündnis 90/Die Grünen
Zehn Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz - Eine Bilanz!
Bearbeitet von Wolfgang Fremgen nach gruene.de
Am 1. August 2001 wurden die ersten lesbischen und schwulen Paare auf dem Standesamt eingetragen. Das war ein historischer Tag. Trotz großer Widerstände aus allen anderen politischen Lagern hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen großen Erfolg für die Bürgerrechte durchgekämpft. Nach langen Jahren der Unterdrückung und Diskriminierung wurden erstmals in der deutschen Geschichte gleichgeschlechtliche Paare vom Gesetz anerkannt. Die "Eingetragen Lebenspartnerschaft" war ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit und damit ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. Sie hat die Akzeptanz von Lesben und Schwulen spürbar gestärkt.
Besonders hartnäckig haben damals die katholische Kirche und CDU/CSU die rechtliche Anerkennung bekämpft. Aber auch die FDP hat seinerzeit im Bundestag gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz gestimmt. Ihr ging die vorgesehene Gleichstellung zu weit. Durch die Blockade der schwarz-gelb regierten Länder im Bundesrat konnte vor zehn Jahren allerdings noch nicht in allen Bereichen Gleichstellung erzielt werden. Durch ständigen politischen Druck und durch Erfolge von schwulen und lesbischen Paaren vor Gericht konnte in den letzten zehn Jahren Stein für Stein an das Fundament Lebenspartnerschaftsgesetz angebaut werden. Beim Einkommenssteuerrecht wie beim gemeinsamen Adoptionsrecht mauert die schwarz-gelbe Koalition aber weiterhin. Wir kämpfen für den Abbau verbleibender Diskriminierung.
Wie geht es im Bund weiter?
Jetzt muss es weitergehen - und zwar mit einem neuen großen Wurf. Vor zehn Jahren war Deutschland noch Vorreiter: das erste große EU-Land mit einem Partnerschaftsgesetz. Heute haben uns viele Länder überholt. In Spanien, Belgien, Schweden, Norwegen, Portugal, Island und den Niederlanden wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, ebenso in Kanada, Südafrika und Argentinien. Das ist der Weg der Zukunft, den wir auch in Deutschland gehen wollen.
Wir wollen die Gleichstellung vollenden. Deshalb hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Bundestag eingebracht. Wir wollen Schwulen und Lesben gleiche rechtliche Rahmenbedingungen wie heterosexuellen Paaren geben.
Der Ausschluss von Schwulen und Lesben von Eheschließungen stellt eine konkrete und symbolische Diskriminierung dar. Es gibt keine haltbaren Gründe, warum der Staat Liebe zwischen zwei Menschen nach sexueller Identität unterschiedlich kategorisieren soll. Gleiche Liebe verdient gleichen Respekt!
Baden-Württemberg: Grün-Rot schafft die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften ab
Am 5. Juli 2011 wurden von der baden-württembergischen Landesregierung zwei Gesetzesentwürfe zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Kabinett vorgelegt. Der eine mit dem Ziel Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft in dienstrechtlichen Fragen künftig in vollem Umfang ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen wie in den Bereichen der Besoldung, Versorgung, Reisekosten und Beihilfe. Der andere Gesetzentwurf beinhaltet, dass zukünftig eingetragene Lebenspartnerschaften auf dem Standesamt begründet werden. Mit diesen Gesetzesentwürfen setzt die Landesregierung den ersten Teil des Ziels „Gleiche Pflichten - gleiche Rechte“ des Grün-Roten Koalitionsvertrags um.






























