MTB 27. Oktober 2010 Bündnis 90/Die Grünen
Ein politischer Nachruf: Hermann Scheer - Der grüne Genosse
Von Wolfgang Fremgen
Im Alter von 66 Jahren verstarb vor kurzem der SPD-Politiker Hermann Scheer. Scheer saß seit 1980 für die SPD im Bundestag und gehörte von 1993 bis November 2009 deren Parteivorstand an. Er engagierte sich in den vergangenen Jahrzehnten vor allem für die Umwelt und den Einsatz erneuerbarer Energien und erhielt dafür zahlreiche internationale Auszeichnungen, darunter den Weltsolarpreis 1998 sowie den Alternativen Nobelpreis. Er wurde vom amerikanischen "Time Magazine" als "Held des grünen Jahrhunderts" ausgezeichnet. Scheer setzte sich vor allem für Solarenergie als Alternative zur Atomenergie ein. Er war Präsident der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien (Eurosolar), deren Ziel es ist, atomare und fossile Energie vollständig durch erneuerbare Energien zu ersetzen.
Auch die GRÜNEN würdigten das umweltpolitische Engagement des Politikers. "Mit ihm verlieren wir einen leidenschaftlichen Politiker, einen freien Geist, der mit großem Intellekt und aufrechtem Gang für seine Ideale gekämpft hat und nie den 'einfachen Weg' gegangen ist", erklärten die Parteivorsitzenden Claudia Roth und Cem Özdemir. Als Vordenker und Architekt des solaren Zeitalters sei er den Grünen auf ganz besondere Weise verbunden gewesen.
Die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Atomausstiegsvertrag
In einem Artikel für die Zeitschrift Solarzeitalter 3/2010 schrieb Scheer über die dubiose Rolle der Atomkonzerne und wichtige rechtliche Aspekte des rot-grünen Atomausstiegs. In der am 14. Juni 2000 unterschriebenen „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen“ heißt es u.a.: „…verständigen sich Bundesregierung und Versorgungsunternehmen darauf, die künftige Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke zu befristen.“
Als Gegenleistung für den mit den Energiekonzernen vereinbarten Atomausstieg verpflichtete sich die damalige rot-grüne Bundesregierung erstens zum Verzicht auf die Besteuerung der Kernbrennstäbe (atomare Brennstoffsteuer), zweitens auf die Deckelung der Beiträge für die Haftpflichtversicherung für Atomkraftwerke und drittens auf den Verzicht einer grundlegenden Neuregelung der steuerfreien Rückstellungen für die atomare Entsorgung. Letzteres bedeutete, dass die AKW-Betreiber diese Rückstellungen solange investiv verwenden dürfen, bis der endgültige Versorgungsfall eintritt.
Politische Bewertung der Verpflichtungen
Während sich die rot-grüne Bundesregierung an die Vereinbarung gehalten hatte, kann umgekehrt von einer Einhaltung der Verpflichtungen seitens der AKW-Betreiber keine Rede sein. Sie haben von Anfang an darauf gesetzt, die daraus für sie erwachsenen wirtschaftlichen Vorteile einzustecken. Durch die staatlichen Verpflichtungen hatten die Atomkonzerne einen monetären Vorteil von etwa 60 Mrd. EURO innerhalb des letzten Jahrzehnts. Gleichzeitig haben sie auf eine gesetzgeberische Aufkündigung des Atomausstiegs im Falle einer veränderten gesetzgeberischen Mehrheit im Deutschen Bundestag geschielt. Somit liegt nicht nur ein klarer Fall eines Wortbruchs, sondern auch eine Vertragsverletzung vor.
Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
Bei der angestrebten Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht geht es zum einen um die Frage, ob es sich bei dem von Schwarz-Gelb geplanten Atomausstieg um ein durch den Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. CDU/CSU und FDP haben dort keine Mehrheit. Gleichzeitig geht es aber auch um die Prüfung der Frage, ob er überhaupt noch verfassungsgemäß sein kann. Denn die Atomkonzerne haben ja ihren Teil der Vereinbarung gebrochen in dem es heißt: „Beide Seiten werden ihren Teil dazu beitragen, dass der Inhalt dieser Vereinbarung dauerhaft umgesetzt wird“.
Sollte die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht grünes Licht für den Ausstieg aus dem Atomausstieg bekommen, wäre das Ausstiegsgesetz von 2001 im Nachhinein ein gigantisches Subventionsprogramm für die AKW-Betreiber.






























