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Dr. Barbara Schenk-Zitsch

MTB 27. Januar 2010 Grüne Liste Schriesheim

Von Dr. Barbara Schenk-Zitsch

Trügerische Sicherheit: Das verkehrsgerechte Kind oder der kindgerechte Verkehr?

Bei unserer Veranstaltung „Sichere Schulwege“ sorgten sich Eltern am meisten wegen fehlender Markierungen am Passeinkreisel auf dem Weg ihrer Kinder ins Schulzentrum.

Dort ist die Querung für Fußgänger, besonders für „langsame“ Verkehrsteilnehmer wie Schüler im Grundschulalter, Eltern mit Kinderwagen oder mobilitätsbehinderte Menschen sehr gefährlich.

Zwar gibt es vier Verkehrsinseln, die allerdings durch die motorisierten Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend wahrgenommen werden. Stattdessen stoppen die Autofahrer meist nicht, um die Fußgänger queren zu lassen, sondern fahren zügig in den Kreisel ein und aus. Außerdem unterschreiten die Kraftfahrer durch die an dieser Stelle entstehende Enge den notwendigen Seitenabstand zu den Fußgängern und gefährden diese.

Von Eltern geschilderte „Beinaheunfälle“, sowie viele gefahrenträchtige Situationen, die wir selbst beobachtet haben, zeigen dringenden Handlungsbedarf. Unser Antrag an die Verkehrsbehörde enthielt Optimierungsvorschläge wie das Aufbringen von Leitlinien quer zu den vier Mittelstreifen, das Anbringen von vier Piktogrammen mit dem Gefahrenzeichen „Kinder“ und gelbe „Fußstapfen“ auf Gehwegen, die den Kindern zeigen, von wo aus sie sich am sichersten queren können. Solche Anträge werden immer auf Verkehrstagfahrten behandelt, an denen Vertreter der Polizeidirektion Heidelberg, des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis (Strassenverkehrsamt) und der Stadt Schriesheim (Ordnungsamt) teilnehmen. Auch die Antragsteller werden geladen. Um es kurz zu machen: Die Verbesserungsvorschläge  wurden abgelehnt, lediglich die Fußstapfen dürften nach Befürwortung im Gemeinderat auf Kosten der Stadt verlegt werden.

Auszüge aus der Begründung:

Der vierarmige Kreisel befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Er ist baulich gut gelöst und überschaubar.Lediglich in der Schillerstrasse befindet sich keine Schutzinsel. Jüngere Kinder werden von ihren Eltern begleitet. Ältere Kinder sind in der Regel für Umwege empfindlicher und neigen ggf. eher dazu den kürzesten Weg zu nehmen.

Bei der Inanspruchnahme der Schutzinseln handelt es sich aber lediglich um ein Angebot. Niemand kann dazu gezwungen werden, in diesem geschützten Bereich die Fahrbahn zu queren. Ob eine Markierung zur nachhaltigen Verkehrserziehung dienlich wäre, ist fraglich. Der Gesetzgeber sieht jedoch innerhalb einer Tempozone keine weiteren Markierungen vor.

Zudem würde die gewünschte Furt die Fußgänger und insbesondere die Kinder in einer trügerischen Sicherheit wiegen. Durch die aufgebrachte Fußgängerfurt könnte fälschlicherweise der Eindruck entstehen, dass der Fußgänger gegenüber dem Kraftverkehr bevorrechtigt wäre. Dies könnte dazu führen, dass Kinder, ohne auf den Verkehr zu achten, die Fahrbahn überqueren. Im Übrigen ist eine Furtmarkierung für Fußgänger nur im Zusammenhang mit einer Verkehrssignalanlage zulässig.

Die gelben Fußstapfen haben keinen regelnden Charakter, da die StVO eine solche Markierung nicht vorsieht. Herr Langgesell teilte mit, dass innerhalb der Stadt Wiesloch im Nahbereich der Schulen solche Fußstapfen bereits aufgebracht und diese als hilfreich gewertet wurden. Das Strassenverkehrsamt kann die Aufbringung der gelben Fußstapfen nicht anordnen. Dies obliegt der Entscheidung des Gemeinderates.

Ergebnis : Ein Handlungsbedarf ist nicht gegeben.

Besonders ärgerlich und provokant finde ich die Aussage, dass  jüngere Kinder sowieso von den Eltern begleitet werden. Warum wohl? Weil der Schulweg den Eltern zu gefährlich ist! Und die Annahme, dass größere Schulkinder sowieso den kürzesten Weg nähmen und Markierungen missachten würden, ist eine durch nichts bewiesene Unterstellung.

Kinder sind unberechenbare Verkehrsteilnehmer und alle Maßnahmen, die bessere Orientierung, mehr Aufmerksamkeit und Sicherheit erzeugen, sollten nicht in Frage gestellt werden. Mir ist unbegreiflich, dass an dieser nachweislich gefährlichen Stelle keine vorbeugenden Maßnahmen von Seiten der Behörden als erforderlich angesehen werden. Wird denn immer erst gehandelt, wenn etwas passiert ist?

Für die GRÜNE LISTE

Dr. Barbara Schenk-Zitsch

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