MTB 23. November 2011
2012 erstmals Nichtraucherschutz im Mathaisemarkt Festzelt
Zur Erinnerung: Der Antrag der Grünen Liste auf Nichtraucherschutz in Bier-, Wein-, Festzelten und Gewerbezelten wurde in der Gemeinderatsitzung am 26. Januar 2011 einstimmig ab dem Jahr 2012 beschlossen. Die Verwaltung wurde somit beauftragt, diesen Nichtraucherschutz mit sofortiger Wirkung für den Mathaisemarkt 2012 umzusetzen.
Da das Rauchverbot letztes Jahr noch nicht umzusetzen war, weil erst ein Konzept hierfür erarbeitet werden sollte, habe ich mich in der letzten Marktaussschusssitzung nach dem Stand der Dinge erkundigt.Die Antwort des Bürgermeisters überraschte nicht nur unsere Marktausschussmitglieder: „Wir können uns mit unserem Gemeinderatbeschluss nicht über geltendes Landesrecht (d.h. das Rauchen in Festzelten ist bislang in Baden-Württemberg nicht verboten) hinwegsetzen, wir müssen erst die Zeltbetreiber fragen, ob sie den Nichtraucherschutz umsetzen wollen“.
Sollten etwa die Diskussionen und Verhandlungen um den schon im Vorfeld in allen Einzelheiten diskutierten Beschluss wieder von vorne beginnen? Die Zeltwirte und die Wirte der Straußwirtschaften hatten doch schon letztes Jahr alle ihre Zustimmung für den Nichtraucherschutz für 2012 signalisiert und auch der Bürgermeister verpflichtete sich mit dem Beschluss zur Umsetzung des Gemeinderatbeschlusses : „Bürgermeister Höfer unterstreicht, dass er als Leiter der Verwaltung eindeutig hinter dem Rauchverbot stehe. Ab dem Jahr 2012 solle auf jeden Fall der Nichtraucherschutz in dieser Art und Weise ausgebaut und gestärkt werden. Die Verträge mit den Pächtern werden bis dahin geändert.“ (Protokoll der GRS vom 26.1.2011, MTB 8, S. 17)
Der Vertrag mit Karl Maier, dem Geschäftsführer von „Göckelesmaier“, wurde am 14. April 2011 um die Klausel „Rauchfreiheit ab 2012“ ergänzt. Herr Maier unterschrieb den Zusatzvertrag, so dass der Gemeinderatbeschluss trotz uneindeutiger Gesetzeslage umgesetzt werden kann, da Herr Maier sich auf sein Hausrecht als Wirt berufen kann. Dieser Gemeinderatbeschluss dient alleine dem Gesundheitsschutz aller Festzelt Besucher, insbesondere aber der Kinder, der Schwangeren ,dem Gastronomiepersonal und Besuchern mit Allergien, Asthma, Herzerkrankungen.






























