MTB 23. November 2011 Bündnis 90/Die Grünen
Wie die Befürworter von Stuttgart 21 bei der Berechnung der Ausstiegskosten mit falschen Zahlen spielen
Bearbeitet von Wolfgang Fremgen nach infooffensive.de
Die Androhung von 1,5 Milliarden EURO Ausstiegskosten ist der „letzte Versuch“ der Bahn AG, das Projekt Stuttgart 21 zu rechtfertigen. Ein Blick auf die Zusammensetzung dieser Kosten ist entlarvend: Laut einem Gutachten der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Märkische Revision" ist es bei rund 75% der Kosten mehr als fraglich, ob Sie als Entschädigung gerichtlich eingeklagt werden könnten.
Der Rückkauf der Grundstücke unter den Bahnhofsgleisen
Der Rückkauf der Grundstücke unter den Bahnhofsgleisen durch die Bahn AG ist der größte Posten deklarierter Kosten. Die Bahn hatte die Flächen 2001 an die Stadt Stuttgart verkauft. Die Stadt bekäme nun den vorzeitig gezahlten Betrag von 459 Mio. zuzügl. 5,5% vertraglich festgelegter Zinsen (insgesamt 708 Mio. €) zurück. Diese Zinsen hatte die Stadt zuvor der Bahn AG großzügig erlassen. Bei der Rückabwicklung dieses Kaufvertrages erhält die Bahn nicht nur den zusätzlich erwirtschafteten Gewinn aus dem Finanzvorschuss geschenkt, sondern auch die verkauften Flächen vollständig zurück in ihren Besitz. Ein Entschädigungsanspruch entsteht daraus nicht.
Planungskosten für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm
Die Volksabstimmung am 27.11.2011 bezieht sich ausschließlich auf den Tiefbahnhof in Stuttgart (Projekt Stuttgart 21). Die Neubaustrecke (NBS) soll nach Wunsch der Landesregierung als eigenständiges Projekt gebaut werden, unabhängig vom Tiefbahnhof. Beim Alternativkonzept K21 ist der Anschluss der NBS an den Bahnknoten Stuttgart (K21) sogar kostengünstiger und leistungsfähiger. Sollte S21 gestoppt werden, sind die Planungskosten für die NBS keinesfalls verloren!
Kosten für bereits vergebene Aufträge und Planung
Für das Projekt S21 (Tiefbahnhof Stuttgart) fallen für bereits vergebene, aber nicht ausgeführte Aufträge bei Vertragsstorno zwischen 5% und 10% der Summen als Entschädigungszahlungen an, das sind ca. 129 Mio. Euro. Für Planungskosten und tatsächliche Bauleistungen fielen seit der ersten Finanzierungsvereinbarung (MoU in 2007) 184 Mio. Euro an. Vor dieser Finanzierungsvereinbarung entstanden schon 192 Mio. Euro an Planungskosten, für die die Bahn AG aber keinen Anspruch auf Ersatz hat. Teile der Arbeiten, z.B. der Umbau des Gleisvorfelds, werden auch bei der Realisierung von K21 benötigt; sie verfallen also nicht! Die detaillierte Aufstellung der Ausstiegskosten finden Sie unter: www.infooffensive.de/ausstiegskosten
Es wird vermutlich gar keine Ausstiegskosten geben!
Mit Ihrem JA bei der Volksabstimmung wird das Land per Gesetz verpflichtet, sein Kündigungsrecht über die Finanzierungsvereinbarung mit der Bahn AG zu prüfen. Kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist, wird das Land den Vertrag kündigen. Der Bahn AG steht es dann frei, dagegen zu klagen, was zu einer gerichtlichen Prüfung aller Vertragsbestandteile (Kostenangaben, Leistungsversprechen) führt. Wir stimmen also nicht über einen Vertragsbruch ab, sondern über ein rechtlich geordnetes Verfahren. Eine berechtigte Kündigung zieht keinerlei Forderungen der Gegenseite nach sich, die Bahn AG könnte in diesem Fall ihrerseits Schadensersatzpflichtig werden.
Fazit: Mit einem JA zum Ausstieg werden nur dann Ausstiegskosten ausgelöst, wenn 1. die Kündigung ausgesprochen wird und 2. die Gerichte die Begründung nicht anerkennen. Selbst im ungünstigsten Fall wird die Bahn entsprechend dem Gutachten der Märkischen Revision nicht mehr als ca. 350 Mio. € geltend machen können. Deshalb: JA zum Ausstieg!






























