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Dr. Barbara Schenk-Zitsch
Dr. Barbara Schenk-Zitsch

MTB 20. April 2011 Grüne Liste Schriesheim

PID

Von Dr. Barbara Schenk-Zitsch

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Thema, das quer durch alle Parteien sehr umstritten ist, denn die Vor- und Nachteile der PID abzuwägen, bedeutet, dass man darüber entscheiden muss, welches Leben lebenswert ist und welches Leben nicht. Eine solche Entscheidung zu treffen ist eigentlich unmöglich, denn kein Mensch kann sich aus ethischen Gründen anmaßen, über Leben und Tod anderer Menschen zu entscheiden.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Methode, die für künstliche Befruchtungen entwickelt wurde. Im Reagenzglas befruchtete Eizellen werden am dritten Tag ihrer Entstehung auf Erbkrankheiten untersucht. In diesem Stadium besteht die befruchtete Eizelle, die jetzt schon als Embryo bezeichnet wird, aus zehn Zellen.

Die Erbkrankheiten, auf die der Embryo untersucht werden kann, sind sehr schwere, teils lebensbedrohliche oder zumindest stark Leben einschränkende oder Leben verkürzende Erkrankungen wie Trisomie 21 (Mongolismus), Bluterkrankheit oder Mukoviscidose.

Bei diesen Untersuchungen wird das Erbgut, das sich in jeder einzelnen Zelle befindet, auf bestimmte Abweichungen von der Norm untersucht. Untersucht wird das Erbgut von Paaren, bei denen man aufgrund familiärer Vorbelastungen wissen möchte, ob die genetischen Anlagen des Embryos intakt sind, oder ob der die Erkrankung von Vater oder Mutter geerbt hat.

Ziel der Untersuchung ist, Behinderungen, Fehl- und Totgeburten zu verhindern und Embryonen zum Einpflanzen in den Mutterleib zu finden, die keine nachprüfbaren genetischen Defekte aufweisen.

Da die künstliche Befruchtung noch nicht lange medizinisch möglich ist, ist die bestehende Gesetzeslage für die Anwendung der PID nicht ausreichend. Im Embryonenschutzgesetz von 1991 wird die PID nicht erwähnt, da es sie in Deutschland zu der Zeit noch nicht gab. Das Gesetz von 1991 erlaubt aber, Samenzellen bereits vor dem Kontakt mit der Eizelle auf ihr Geschlechtsmerkmal zu untersuchen, um Erkrankungen zu vermeiden, die geschlechtsabhängig sind.

Im Juli 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen zur Feststellung von Erbkrankheiten erlaubt sind. Mit dem dritten Gesetzentwurf, über den voraussichtlich zur Sommerpause entschieden wird, stehen für die Abgeordneten des Bundestages drei Vorschläge für eine PID- Regelung zur Debatte.

  • ein vollständiges PID- Verbot
  • ein grundsätzliches PID-Verbot, mit Ausnahmen wie z.B. eine Veranlagung der Eltern für eine schwere Erbkrankheit oder eine absehbare Fehl- oder Totgeburt
  • ein PID- Verbot mit weitreichenden Ausnahmen, die PID auch bei möglichen genetischen Erkrankungen erlauben, die erst Jahrzehnte später ausbrechen können.

„Alle Regelungen mit dem Ziel einer beschränkten Zulassung der PID entgehen nicht dem Grundproblem der Entscheidung, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht“

„Jede Abgrenzung des „Lebenswertes“ aufgrund einer prognostizierten Lebenserwartung wäre willkürlich und daher ethisch nicht tragbar.“ (aus dem ersten Gesetzentwurf zur PID-Regelung)

Keiner, weder Staat noch der Einzelne, haben das Recht, auszuwählen, wer leben darf und wer nicht, besonders Behindertenverbände wehren sich gegen eine Lockerung des PID-Verbotes. Auch würde damit der Anfang einer Entwicklung erlaubt, dessen Ende nicht absehbar ist- der Weg zum „Wunschkind“ wäre nicht mehr weit.

In Belgien, Frankreich und Großbritannien ist die PID allerdings bereits erlaubt. Forscher kritisieren, dass Deutschland ins Hintertreffen gerät, wenn die Wissenschaft durch Verbote ausgebremst wird. Außerdem könnten Erkenntnisse, die man bei der PID gewinnt, auch für die Heilung anderer Krankheiten nützlich sein. Voraussetzung für alle Forschung ist natürlich ein verantwortungsvoller Umgang der Wissenschaftler mit den Möglichkeiten, die der medizinische Fortschritt bietet.

Dass bei Abstimmungen über ethisch problematische Gesetze wie es auch bei Stammzellenforschung und bei Patientenverfügungen der Fall war, bei den Parteien kein Fraktionszwang besteht, d.h. sie selbst nach ihrem bestem Wissen und Gewissen entscheiden können, ist ein positiver Aspekt in der oft sehr unehrlichen und taktisch geprägten Welt der Politik.

Wie die Abstimmung des Gesetzentwurfes ausgehen wird, wagen selbst Experten nicht vorherzusagen.

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