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Dr. Barbara Schenk-Zitsch
Dr. Barbara Schenk-Zitsch

MTB 19. Mai 2010 Grüne Liste Schriesheim

Tatbestandsnummer H23000

Von Dr. Barbara Schenk-Zitsch

Das Thema ist ein Dauerbrenner – tagaus, tagein höre ich Beschwerden über Hundekot auf Strassen und Grünanlagen. Manche Hundebesitzer sehen wohl fälschlicherweise  die Hundesteuer als Abgabe für die Straßenreinigung an. Diese Art der Umweltverschmutzung ist widerlich und gefährdet vor allem  die Gesundheit von Kindern, denn bevorzugt werden Spielplätze, Sandkästen und Grünanlagen als Hundetoiletten aus Bequemlichkeit, Gedankenlosigkeit und Rücksichtslosigkeit missbraucht. Man gewinnt allmählich den Eindruck, dass Appelle und Hinweisschilder wie beispielsweise am Festplatz („Dieser Platz ist kein Hundeklo“) überhaupt nichts nützen. Mannheim setzt  inzwischen sogar ein Spezialfahrzeug zur Entfernung von Hundekot ein.

Auch Entsorgungsautomaten bringen meist nicht den gewünschten Erfolg. Pilotprojekte haben gezeigt, dass nur wenige Beutel sinngerecht genutzt werden. Die meisten  Beutel werden gestohlen oder zweckentfremdet (Wasserbomben) oder fallen  Vandalismus zum Opfer. Problematisch ist meist auch der Aufstellungsort der Automaten; dort wo sie sinnvoll wären, ist kein Platz und wo viel  Platz ist, braucht man oft keine. Sinnvoll fände ich sie höchstens  in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen.

Wenn die Leute mit dem Hund Gassi gehen, wissen sie ja eigentlich was zu erwarten ist und können Vorsorge treffen: Der Fachhandel bietet Reinigungssets, oder man nimmt einen Beutel und eine Schaufel mit. (Man darf übrigens diesen Müll in öffentlichen Abfallbehältern oder zu Hause im Restmüll entsorgen.)

Kann eine Verhaltensänderung bewirkt werden durch Appelle an die Vernunft? Ich bezweifle das inzwischen und habe diesbezüglich resigniert - bleibt als Ausweg  nur noch die ständige Kontrolle und bei Zuwiderhandlung Vollzug der Strafe, die auf Verschmutzung öffentlicher  Flächen  steht- § 11 der Polizeiverordnung der Stadt Schriesheim „Verunreinigungen durch Hunde“: „Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen oder fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“

Das Bußgeld von 25 € für die Ordnungswidrigkeit „ Verunreinigung durch Hunde“ (Tatbestandsnummer 23000) steht allerdings leider in keinem Vergleich zu den Kosten für den personellen Aufwand. Wie mir beim Ordnungsamt versichert wurde, wird ein „auf frischer Tat“ ertappter Hundehalter erst einmal verwarnt, bei erneuter „Tat“ ohne Beseitigung der Exkremente ist dann die Strafe fällig. Dass diesbezüglich Strafen angedroht und vollzogen werden müssen,  ist eigentlich ein  Armutszeugnis für rücksichtlose Hundehalter.


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