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Dr. Barbara Schenk-Zitsch
Dr. Barbara Schenk-Zitsch

MTB 19. Januar 2011 Grüne Liste Schriesheim

Kinder würden rauchfreie Festzelte wählen (Teil1)

Von Dr. Barbara Schenk-Zitsch

Zum Mathaisemarkt 2011 soll im Festzelt und Gewerbezelt nicht mehr geraucht werden. Dies fordert die Grüne Liste in ihrem Antrag, der im Januar 2011 im Gemeinderat behandelt wird. Momentan darf nach Gesetzeslage in Baden-Württemberg in Bier-, Wein- und Festzelten noch geraucht werden, was völlig unverständlich ist, weil in Zelten nachgewiesenermaßen die gleiche Schadstoffbelastung durch den giftigen Tabakrauch besteht, wie in fest umbauten Räumen. In den Straußwirtschaften in Schriesheim gilt das Rauchverbot, lediglich wenn ein abgeschlossener Raum vorhanden ist, darf dort geraucht werden. Dies ist -unabhängig vom gesundheitlichen Aspekt- auch Wettbewerbsverzerrung, also eine Ungleichbehandlung der hiesigen Gastronomie gegenüber der Zeltbetreiber.

Unser Antrag dient alleine dem Gesundheitsschutz insbesondere den Kindern, Schwangeren und dem Gastronomiepersonal, auch Besucher mit Allergien, Asthma, Herzerkrankungen profitieren von rauchfreier Luft und auch alle Nichtraucher unter den Besuchern sollte ein für die Gesundheit unbedenkliches Ambiente zugestanden werden.

Raucher leben gefährlich und Mitraucher/Passivraucher auch. Das ist inzwischen bei jedem angekommen. So hat die Grüne Liste vor einer gesetzlichen Regelung im Juli 2006 „die Einführung eines Rauchverbotes im Rathaus und anderen öffentlichen Einrichtungen“ initiiert.

Aber dass Passivrauchen auch bei geringer Einwirkzeit bei anscheinend guter Lüftung noch derartig gefährlich ist, war selbst mir nicht klar, obwohl ich mich schon vom Beginn meiner Gemeinderattätigkeit an, seit 11 Jahren, mit dem Nichtraucherschutz beschäftige. Ich habe die letzten Monate die aktuellste Literatur hierzu vom Deutschen Krebsforschungszentrum gelesen, die mir Frau Dr. Martina Pötschke-Langer zur Verfügung gestellt hat, die neueste Studie des Robert-Koch-Institut studiert, Statistiken ausgewertet und bin mit Prof. Drings, dem ehemaligen Leiter der Thoraxklinik Heidelberg in Kontakt getreten.

Auch von dem Umwelttoxikologen Prof. Wiebel aus München, der den Volksentscheid zum Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in Bayern fachlich unterstützt hat, habe ich Unterlagen über die Gefahren des Passivrauchens erhalten. Wenn man alle diese Informationen aufmerksam durcharbeitet, fragt man sich, warum das Rauchen in der Gastronomie noch immer nicht generell verboten ist. Wer die wissenschaftlich belegten Fakten kennt, kann nur eines fordern:

Handeln duldet keinen Aufschub mehr! Tabakrauch ist der bedeutendste und gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff Er enthält über 4800 Chemikalien, davon sind über 70 nachgewiesenermaßen krebserregend.

Das Rauchen tötet in Deutschland pro Tag (!) etwa 383 Menschen. Was würde geschehen, wenn jeden Tag ein Jumbo abstürzen würde? Jedes Jahr sterben etwa 260 Menschen durch Passivrauch bedingten Lungenkrebs und 2150 an Koronarer Herzkrankheit.

Unter Passivrauchen versteht man das Einatmen von Tabakrauch aus der Raumluft. Hauptstromrauch ist der vom Raucher eingezogene und wieder ausgeatmete Rauch, Nebenstromrauch entsteht in den Rauchpausen durch das Glimmen der Zigarette. Der Nebenstromrauch enthält die gleichen, giftigen krebserregenden Substanzen wie der Hauptstromrauch, allerdings in deutlich höherer Konzentration. Einzelne Komponenten des Passivrauchs verweilen lange in der Luft und die Partikel lagern sich an Wänden, Vorhängen, Möbeln, Gebrauchsgegenständen und auf Böden ab und werden von dort wieder in die Raumluft abgegeben. Räume in denen das Rauchen erlaubt ist, sind eine kontinuierliche Expositionsquelle für die Giftstoffe des Tabakrauches, auch wenn dort aktuell nicht mehr geraucht wird (Kalter Rauch). Es gibt keine Tabakkonzentrationen, die gesundheitlich unbedenklich sind. Auch das Einatmen kleinster Konzentrationen ist ein erhebliches Gesundheitsrisiko!

Es sind keine Wirkgrenzen definiert, unterhalb derer eine Gesundheitsunbedenklichkeit feststellbar wäre, d.h. bereits kleinste Belastungen mit den krebserregenden Stoffen im Tabakrauch können die Erbsubstanz schädigen. Diese Schädigungen führen zwar noch nicht zu einem Tumor, sind aber irreparabel, weil sie bei Zellteilungen an sämtliche Tochterzellgenerationen weitergereicht werden. Solche Schäden addieren sich auf und können zur Entstehung von Tumoren führen. Der Ausschuss für Gefahrenstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stuft das Passivrauchen als krebserzeugend, erbgutschädigend und fruchtschädigend ein.

(Literatur: DKFZ, RKI)

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