MTB 18. November 2009 Grüne Liste Schriesheim
Zweitwohnungsteuer – sozial unverträglich!
Für die Stadt Schriesheim war bis vor kurzem die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer uninteressant, weil Studenten von der Steuer befreit waren und so die zu erwartenden Einnahmen nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand standen. Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Mai 2009 können nun auch Studenten zu dieser Steuer herangezogen werden. Dies nahm der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 zum Anlass und beschloss die Satzung über die Erhebung einer Zweiwohnungsteuer.
Wir, die Grüne Liste, haben in der Sitzung einen erweiterten Antrag auf Befreiung von Schülern, Auszubildenden und Studenten von der Zweitwohnungsteuer gestellt. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt.
Mit der Zweitwohnungsteuer, die erstmals 1972 in Überlingen am Bodensee eingeführt wurde, wollten die Gemeinden in Urlaubsgebieten mit vielen Ferienwohnungen, ihre Einwohner mit Zweitwohnsitz an der Finanzierung der Kommune teilhaben lassen.
Viele Städte folgten diesem Beispiel. Die oft prekäre finanzielle Situation von Studenten, die sich grundsätzlich von Ferienhausbesitzern unterscheidet, wird dabei nicht berücksichtigt. Zu den hohen Semesterbeiträgen und Studiengebühren müssen sie nun entweder Zweitwohnungsteuer zahlen oder sich mit Hauptwohnsitz anmelden. Das können sie allerdings nur, wenn sie auch die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Ummeldung erfüllen.
Wenig erfreut sind deshalb viele Schriesheimer Eltern, deren Kinder auswärts studieren. Sie werden häufig in Unistädten zur Anmeldung mit dem Hauptwohnsitz gezwungen. Mit der Einführung der Zweitwohnungsteuer in Schriesheim bleibt ihnen hier nur die Möglichkeit sich dann ganz abzumelden. Für viele Eltern war die bisherige Anmeldung ihrer studierenden Kinder ein Zeichen der Bindung an Zuhause und an die Heimatgemeinde. Bei der Stadtverwaltung haben sich jetzt viele Studenten abgemeldet, die in Schriesheim in den Kindergarten und in die Schule gegangen sind. War das der Sinn der Zweitwohnungsteuer?
Auch die im Gemeinderat beschlossene Satzung ist unserer Meinung nach fehlerhaft. Kinder unter 18 Jahren sowie Schüler und Auszubildende sollten von der Zweitwohnungsteuer ausgenommen werden. Trotzdem bekamen sie aber einen Brief von der Verwaltung, dass sie jetzt Zweitwohnungsteuer zahlen müssen. Außerdem sollten Geringverdiener oder Härtefälle von der Steuer befreit werden. Beides steht aber nicht in der Satzung.
Wir schlagen daher folgende Ergänzungen vor und werden dies auch beantragen:
- Kinder unter 18 Jahren, Schüler, Auszubildende, die finanziell von ihren Eltern abhängig sind, in der Wohnung ihrer Eltern nur ein Kinder- oder Jugendzimmer aber keine richtige, selbst unterhaltene Wohnung haben, werden steuerlich nicht veranlagt.
- Geringverdiener (Härtefälle)
Auch Geringverdiener, die von der Steuer befreit sind, sollen keine Zweitwohnungsteuer zahlen müssen.
Alle Bewohner, egal ob sie mit Haupt- oder Zweitwohnsitz angemeldet sind, stärken durch ihren Konsum die einheimische Wirtschaft. Zwar bringt jede Hauptwohnsitz-Anmeldung Geld in die schon miserable Finanzkasse, aber jede Abmeldung heißt auch eine Verabschiedung von Schriesheim.
Fadime Tuncer









































