Nichtraucherschutz (Teil 3)
Von Dr. Barbara Schenk-Zitsch
Meinen beiden Artikeln zu Nichtraucherschutz kann ich heute einen erfreulichen dritten hinzufügen: Ich freue mich über das Ergebnis des bayrischen Volksentscheids für Nichtraucherschutz im Juli 2010, der ein „starkes Signal und ein deutlicher Ausdruck des Volkswillens ist“, wie MdL Uli Sckerl bemerkte. Es ist höchste Zeit für einen konsequenten Nichtraucherschutz auch in Baden-Württemberg! Ein neuer Report ( www.tabakkontrolle.de ) bestätigt dies:
- Rauchverbote sind eine Chance, keine Einschränkung!
- Nichtraucherschutz ist Verbraucherschutz, der von der Bevölkerung gewünscht wird.
- In Deutschland sprechen sich 70% der Bevölkerung für Rauchverbote in Gaststätten aus.
Die in den letzten Jahren in Deutschland eingeführten Nichtraucherschutzgesetze haben die Luftqualität in öffentlichen Einrichtungen vor allem in der Gastronomie deutlich verbessert. Daher finden die Gesetze in der Bevölkerung breite Zustimmung.
Die Belastungen durch Tabakrauchpartikel sind nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums um ca. 80% gesunken. Dies gilt allerdings nur, wenn das Rauchen vollständig untersagt ist. Bestehen Raucherräume, dringt der Qualm auch in den Nichtraucherbereich, was die Belastung dort gegenüber einem kompletten Nichtraucherlokal um das Vierfache erhöht. Besonders die Mitarbeiter sind hier einer vermeidbaren hohen Gesundheitsgefahr ausgesetzt- sie werden zu Mitarbeitern zweiter Klasse, denn in anderen Betrieben ist das Rauchen schon lange vollständig verboten.
Der Report zeigt, dass auch Raucher mit den Verboten positive Erfahrungen machen, so dass sich fast 70% der Gelegenheitsraucher und 40% der regelmäßigen Raucher für rauchfreie Gaststätten aussprechen. Rauchern helfen Rauchverbote zudem dabei, den Zigarettenkonsum zu reduzieren oder ganz mit dem Rauchen aufzuhören.
Seit in der Öffentlichkeit nicht mehr geraucht werden darf, lassen auch immer weniger Raucher das Rauchen in ihren vier Wänden zu. Ausnahmeregelungen wie das Zulassen von Raucherräumen oder Raucherkneipen verhindern allerdings bisher einen vollständigen Nichtraucherschutz und die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern führen zu Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen in der Branche. Erfahrungen zeigen, dass entgegen der Prognosen von Wirtschaftsverbänden infolge von umfassenden Rauchverboten weder dramatische Umsatzeinbußen noch massive Arbeitsplatzverluste zu erwarten sind.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum empfiehlt daher dringend auch für die Gastronomie eine Bundesgesetzgebung ohne Ausnahmeregelungen, die einen hundertprozentigen Nichtraucherschutz gewährleisten. Die Politik muss endlich handeln!
Für Schriesheim würde ich mir wünschen, dass (was für öffentliche Gebäude schon seit 2006 auf Antrag der GRÜNEN LISTE gilt), am Mathaisemarkt im Festzelt und Gewerbezelt die Nichtraucher und das Personal geschützt würden! Mit einem konsequenten Nichtraucherschutz vor einer gesetzlichen Regelung könnten die Verantwortlichen in Schriesheim Vorreiter und Vorbild für alle Nachbargemeinden sein!
(Quelle: ZM100, Nr.14










































