
- Gisela Reinhard
MTB 17. Februar 2010 Grüne Liste Schriesheim
Für eine offene und transparente Kommunalpolitik
Von Gisela Reinhard
In den letzten Wochen ist eine vor allem in den Medien ausgetragene öffentliche Debatte darüber entbrannt, wie der Gemeinderat mit nicht-öffentlichen Sitzungen umzugehen hat. Anlass waren Details aus nicht-öffentlichen Beratungen, die entgegen der Verpflichtung auf Verschwiegenheit nach „draußen“ gelangt waren. Die einen beschimpften die Gemeinderäte kollektiv, sie könnten keine Disziplin halten, oder das Vertrauen im Gremium werde so zerstört. Die anderen verlangten mehr Offenheit in der Informationspolitik oder stellten die eher provokative Frage: „Wollen Sie die Meinungsfreiheit des einzelnen in Frage stellen? Oder der Presse einen Maulkorb umbinden?“ Unsere Position dazu möchte ich folgendermaßen umschreiben:
1. Das Interesse der Öffentlichkeit an Information ist berechtigt.
Kommunalpolitische Entscheidungen, kommunalpolitisches Handeln müssen transparent und nachvollziehbar sein. Für die demokratische Meinungsbildung ist die frühzeitige und ausreichende Information der Betroffenen und Beteiligten unverzichtbar. § 35 (1) der Gemeindeordnung Baden-Württembergs legt ganz unmissverständlich fest:
Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden,
wenn es das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse einzelner erfordern.
2. Auch nichtöffentliche Sitzungen sind notwendig oder gerechtfertigt:
bei Personalentscheidungen und Stundungen; Vorberatung umfassender Sachbereiche wie Kommunaler Haushalt in ganztägigen Klausursitzungen oder Haushaltsstruktur-Kommission; Einarbeitung in komplexe Sachzusammenhänge, etwa Verkehrs- oder Lärmschutz-Gutachten, Einzelhandelskonzept, Vorbereitende Untersuchungen zu Sanierungsgebieten; Vorstellungen von möglichen Mensa-Betreibern in der Mensa-Kommission, Mensa-Erkundungsfahrten; Kenntnisnahme von Sachstands-Berichten, beispielsweise über die laufende juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt und den Erben des Malers Theo Kerg.
3. „Nicht- öffentlich“ bedeutet nicht dasselbe wie „geheim“.
Der Verlauf nicht-öffentlicher Sitzungen oder die namentliche Zuordnung und Wiedergabe von Beiträgen sollten nicht nach außen dringen – im Interesse der Offenheit der Diskussion. Einzelheiten über nicht abgeschlossene Rechtsverfahren oder andere Vorgänge müssen so lange geheim bleiben, wie ihre Preisgabe in der Öffentlichkeit dem Interesse der Bürger schadet bzw. die Verhandlungsposition der Stadt unterminiert. Es gibt aber keinen Grund, die Zusammensetzung von Kommissionen oder Arbeitsgruppen oder ihre Tagungsdaten nicht bekannt zu geben.
Meistens sind auch die Ergebnisse nicht-öffentlicher Sitzungen keine Geheimnisse. Am Ende der Sitzung werden sie in der Regel von den Teilnehmern förmlich festgehalten, etwa als Ergebnis-Protokoll. Zeitnah und in geeigneter Form müssen sie dann den Bürgern mitgeteilt, von Fall zu Fall auch erläutert werden. Das ist - im Auftrag des Gemeinderats – sicherlich die Aufgabe der Verwaltung oder des Bürgermeisters und nicht die des einzelnen Stadtrates. Sonst entstehen nur zu leicht Gerüchte, es werden Unsicherheit und Misstrauen in die Bevölkerung getragen, die inhaltlich keine Berechtigung haben.
Die Teilhabe des Bürgers an den Entscheidungsprozessen in der Gemeinde gehört zur Politischen Kultur. Voraussetzung dafür ist ausreichende Information.
Für die GRÜNE LISTE SCHRIESHEIM
Gisela Reinhard









































