MTB 16. Februar 2011 Bündnis 90/Die Grünen
Die Zeit ist reif für eine Frauenquote in der Wirtschaft
Von Wolfgang Fremgen
Die Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft sind fest in Männerhand. Das gilt auch für das wichtige Kontrollgremium „Aufsichtsrat“. Frauen sind hier kaum zu finden. Ihr Anteil liegt in den 200 größten deutschen Unternehmen bei nur knapp zehn Prozent. Eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft funktioniert nicht. Die Frauenquote ist kein Selbstzweck, sondern das richtige Mittel, um das Ziel einer stärkeren Beteiligung von Frauen am Wirtschaftsleben zu erreichen. Ein besseres gibt es leider noch nicht.
Europäische Vorbilder
Inzwischen haben mehrere europäische Länder Lösungen gefunden. Am konsequentesten und erfolgreichsten ist Norwegen. Dort gilt seit 2006 die 40-Prozent-Quote in den Kontrollgremien der börsennotierten Unternehmen. In Frankreich hat die Nationalversammlung im Januar 2010 eine Quote von 20 Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre beschlossen, die bis in sechs Jahren auf 40 Prozent steigen soll. In Spanien bestimmt das Gleichstellungsgesetz ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen im Aufsichtsrat, dabei gibt es eine Übergangsfrist bis 2015. Auch die EU-Kommission denkt über eine gesetzliche Quotierung nach.
Vom erfolglosen Appell zur gesetzlichen Quote
Es ist an der Zeit von Appellen zu gesetzlichen Regelungen zu wechseln. Nur mit einer gesetzlichen Quote wird sich die Anzahl von Frauen in den Aufsichtsräten erhöhen. Deshalb haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung vorschreibt (z.B. Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft). Wird das nicht erreicht, droht die Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse zur Aufsichtsratswahl und die Nichtigkeit von Beschlüssen eines quotenwidrig zusammengesetzten Aufsichtsrats. Das heißt konkret, dass der Aufsichtsrat den Vorstand nicht ordnungsgemäß bestellen und der Aufsichtsrat zustimmungspflichtige Geschäfte nicht beschließen kann. Für die Arbeitnehmerseite wollen wir den Ausbau des bestehenden Repräsentationsprinzips, d.h. Arbeitnehmervertreter müssen entsprechend ihres zahlenmäßigen Verhältnisses im Unternehmen im Aufsichtsrat vertreten sein.
Und so soll es weiter gehen!
Bei satten 98 Prozent Männeranteil an den Vorstandsposten in den Dax-30-Unternehmen und insgesamt nur vier Frauen wollen wir auch die Vorstände quotieren. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft muss her. Der Lohnabstand von durchschnittlich 23 Prozent zwischen Frauen und Männern ist stabil und nicht hinnehmbar. Ebenso brauchen wir einen Mindestlohn, der den vielen Frauen im Niedriglohnsektor zu Gute kommen wird. Prekäre Beschäftigung und geringfügige Jobs wollen wir zurückdrängen, denn damit ist keine eigenständige Existenzsicherung möglich.










































