
- Christian Wolf
MTB 14. Dezember 2011 Grüne Liste Schriesheim
Antrag der Grünen Liste zur Gemeinderatssitzung am 14.12.2011: Prüfung der Windenergienutzung in Schriesheim
Von Christian Wolf
- Der Gemeinderat möge die Erstellung eines Gutachtens über mögliche Positionen von Windkraftanlagen auf Schriesheimer Gemarkung beschließen.
- Es sollen geeignete Fachleute beauftragt werden, die möglichen Standorte unter Naturschutz-Gesichtspunkten zu beurteilen
Rahmenbedingungen
Baden-Württemberg ist mit einem Windanteil von 0,8 Prozent an der Stromenergieproduktion bisher Schlusslicht unter den Flächenländern in Deutschland. Ziel der Landesregierung ist es, bis zum Jahr 2020 zehn Prozent des Stroms mit Windkraft zu produzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Landesplanungsgesetz novelliert werden. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde von der Landesregierung am 27. September zur Anhörung freigegeben.Der Gesetzentwurf sieht vor, das Gebiet des Verbandes Region Rhein-Neckar als Ländergrenzen überschreitenden Träger der Regionalplanung von den im übrigen Landesgebiet geltenden Neuregelungen des Landesplanungsgesetzes auszunehmen. Das Verbandsgebiet soll damit weiterhin den staatsvertraglichen Regelungen (Staatsvertrag Rhein-Neckar über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet) unterliegen.
Regionalplanung des Verbandes Region Rhein-Neckar
Im Unterschied zur Regelung im übrigen Landesgebiet strebt der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) künftig eine dreigliedrige Regelung an, bei der Vorranggebiete und Ausschlussgebiete im Regionalplan festgelegt werden sollen. Für die verbleibenden Gebiete sollen keine regionalplanerischen Vorgaben getroffen werden.Damit liegt für diese restriktionsfreien Flächen die Planungshoheit bei der jeweiligen Kommune, die dort im Rahmen von Flächennutzungsplänen Standorte für Windkraftanlagen ausweisen kann. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes hat diese Vorgehensweise am 30.09.2011 zur Kenntnis genommen und der Verbandsverwaltung empfohlen, auch bei der Raumordnungskommission für diese Regelung einzutreten. Die Beschlussfassung über diese Verfahrensweise soll in der Raumordnungskommission Ende 2011 erfolgen.Diese neuen Regelungen werden – wenn die oben genannten Verfahrensänderungen vom Land und VRRN wie angekündigt beschlossen werden – die derzeit vom Verband Region Rhein-Neckar bereits betriebene Aufstellung des einheitlichen Regionalplans betreffen, der auch die Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung vorsieht.Vom Verband wurden in einer groben Vorprüfung Gebiete, für die der Windatlas Baden-Württemberg ausreichende Windgeschwindigkeiten angibt, mit Mindestabständen von Gebäuden, Naturschutzgebieten und anderen Objekten (Sendeanlagen, Flugplätze etc.) überlagert. Nach dieser ersten Selektion sind geeignete Flächen mit ausreichendem Wind auf Schriesheimer Gemarkung enthalten (siehe Karte).Die Kommunen des VRRN wurden informell aufgefordert, Vorranggebiete zu nennen. Seitens der Stadt Schriesheim ist es sinnvoll, vor einer Benennung von Flächen eine fachliche Prüfung vorzunehmen und eine politische Entscheidung herbeizuführen.Im derzeitigen Regionalplanentwurf des Verbandes sind keine Windenergie-Vorrangflächen auf der Gemarkung Schriesheim ausgewiesen. Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage würde damit das gesamte Gemarkungsgebiet als Ausschlussfläche ausgewiesen. Das Anhörungsverfahren zum Regionalplanentwurf soll voraussichtlich Anfang Februar beginnen.Die oben genannte Möglichkeit der kommunalen Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen durch Ausweisung in den Flächennutzungsplänen würde erst nach der Bekanntmachung der Satzung zum neuen Regionalplan Rhein-Neckar in Kraft treten. Bis dahin ist weiterhin der Teilregionalplan Windenergie des Regionalplans für die Region Rhein-Neckar-Odenwald aus dem Jahr 2005 gültig, der für die Gemarkung von Schriesheim keine Vorranggebiete ausweist.
Vorgehen in Schriesheim
In Schriesheim soll ein Gutachten über mögliche Positionen von Windkraftanlagen, eine Visualisierung dieser Windkraftanlagen, eine Schattenwurf- und Schallimmissionsabschätzung erstellt werden. Das Gutachten soll auch zur Bewertung der Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes dienen.Zudem sollten Fachleute mit der faunistischen Beurteilung der möglichen Standorte beauftragt werden.Es ist auch sinnvoll eine rechnerische Analyse der Windgeschwindigkeiten für übliche Nabenhöhen von Windkraftanlagen (100 - 140 m) in einer gegenüber dem Windatlas des Landes Baden-Württemberg verfeinerten Auflösung zu erstellen.Nach Vorlage dieser Ergebnisse werden in einem weiteren Schritt für die ermittelten potentiellen Standorte die Stellungnahmen der Sendeanlagenbetreiber eingeholt.
Weitere Vorgehensweise
Bei der Entscheidung, ob Windenergie in Schriesheim künftig genutzt werden soll, sind die Beiträge zum Klimaschutz und zur lokalen erneuerbaren Energieversorgung mit den Auswirkungen auf das Landschafts- und Stadtbild, die Natur und die Anwohner sorgfältig abzuwägen.Daher sollen die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt werden. Ziel ist es, größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, um so Akzeptanz für die anstehenden Entscheidungen zur Windenergienutzung zu schaffen. Die Verwaltung soll deshalb für das Thema Windenergienutzung die Ergebnisse der genannten Gutachten öffentlich vorstellen, so dass der Gemeinderat vor der abschließenden Entscheidung ein Stimmungsbild aus der Bürgerschaft erhalten kann.Mit dem bisherigen Ablauf/ Vorgehen ist die Benennung von Vorranggebieten im Rahmen der Offenlage des Regionalplanentwurfs nach dem derzeitigen Zeitplan des Verbandes nicht mehr möglich. Die Stadt Schriesheim sollte bei der anstehenden Stellungnahme die Rücknahme der negativen Belegung als Ausschlussgebiet fordern, so dass die Stadt in eigener Verantwortung über die Nutzung von Windkraft auf ihrer Gemarkung im Sinne der kommunalen Selbstverantwortung entscheiden kann. Darüber hinaus soll die Stadt Schriesheim dem Verband mitteilen, dass sie ihre Position zu einzelnen Standorten für Windkraftanlagen nach abgeschlossenem Entscheidungsprozess nachreichen wird.









































