MTB 14. Juli 2010 Grüne Liste Schriesheim
Was hat Schriesheims Finanzsituation mit Rentenkürzungen zu tun?
Von Wolfgang Fremgen
Schaut man sich das neulich beschlossene Sparpaket der schwarz-gelben Bundesregierung unter dem Aspekt der Auswirkungen auf die künftige finanzielle Ausstattung der Kommunen an, wird man feststellen, dass wieder einmal die Kommunen am Ende die Zeche bezahlen dürfen, die Ihnen Bund und Land immer einbrocken. Die Bundesregierung hat in ihrem Sparpaket beschlossen, Rentenbeiträge für Arbeitslose zu streichen. Nicht nur, dass es zynisch ist, Personen, die langzeitarbeitslos sind, auch noch die Rente zu kürzen. Rentenkürzungen laufen außerdem darauf hinaus, dass immer mehr Menschen im Alter in der Grundsicherung landen, d.h. wiederum vom Staat alimentiert werden.
Enorme Rentenlücke in Fällen der Erwerbslosigkeit
Auch wer keine Hartz-IV-Karriere vor sich hat, bekommt die Einbußen des Sparpakets zu spüren, spätestens dann, wenn seine Erwerbskurve einen Knick bekommt. Wer nach einigen Jahren Hartz IV wieder in eine feste Anstellung zurückkehrt, muss eine Einbuße bei der ohnehin mageren Staatsrente verkraften. Die Durchschnittsrente liegt derzeit bei 1224 Euro im Monat. Dabei wird unterstellt, dass jemand 45 Jahre lang immer das Durchschnittseinkommen verdient hat (derzeit: 32 003 Euro pro Jahr). Mit einem Jahr Hartz IV werden die Einbußen noch nicht so gravierend sein, bei fünf und mehr Jahren macht sich allerdings ein Minus von mehreren Hundert Euro bemerkbar. Wenn jemand fünf Jahre lang auf Hartz IV angewiesen war und dadurch nur 40 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen konnte, schrumpft die Durchschnittsrente von 1224 auf knapp 1100 Euro. Mit zehn Hartz-IV-Jahren und nur 35 Beitragsjahren sieht die Rechnung noch bitterer aus: gut 260 Euro Einbuße monatlich.
Umverteilung zu Lasten der Jungen und der Kommunen
Eine klassische Hartz-IV-Karriere von jungen Erwerbslosen bedeutet einen faktischen Ausschluss aus dem gesetzlichen Rentensystem. Bleibt die Frage, wovon ein heute 23-Jähriger ohne Abschluss, ohne Bildung und ohne Perspektive lebt, wenn er in Rente geht. Von der Grundsicherung, sofern sie dann noch finanzierbar ist. Die Grundsicherung garantiert Senioren eine individuelle Mindestrente. Wer zahlt die? Die anderen Beitragszahler sowie das Sozialamt. Und wer zahlt das Sozialamt? Die Landkreise bzw. die Gemeinden. Kein Wunder also, dass die kommunalen Spitzenverbände des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie der Deutsche Städtetag diese Politik einhellig ablehnen. Haushaltskonsolidierung muss sein. Aber sie darf nicht auf dem Rücken der mit insgesamt etwa 15 Milliarden Euro hoch verschuldeten Kommunen ausgetragen werden.









































