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Wolfgang Fremgen
Wolfgang Fremgen

MTB 06. Oktober 2010 Bündnis 90/Die Grünen

Bundesregierung beschloss Laufzeitenverlängerung von AKW

Von Wolfgang Fremgen

Wie nicht anders zu erwarten hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Laufzeitenverlängerung für Atomkraftwerke beschlossen. Dabei schadet Atomkraft Deutschland in mehrfacher Hinsicht: Die Gefahr der radioaktiven Verseuchung durch einen schweren Reaktorunfall ist nicht gebannt. Es wird immer mehr Atommüll produziert, für den es kein Endlager gibt. Eine Laufzeitverlängerung würgt die Erneuerbaren Energien ab. Das sogenannte Energiekonzept der Bundesregierung ist nichts als die Verpackung für ein milliardenschweres Geldgeschenk an die Atomkonzerne.

5000 Tonnen hochradioaktiver Atommüll zusätzlich

Greenpeace hat berechnet, dass die Laufzeitverlängerung zu fast 5000 Tonnen Atommüll zusätzlich führen wird. Das entspricht mehr als 500 Castorbehältern. Ein sicheres Endlager für die strahlende Hinterlassenschaft ist nicht in Sicht. Der Salzstock Gorleben, der jetzt zügig weiter erkundet werden soll, ist ein Alibi-Standort - notwendig für die Energieversorger, um überhaupt AKW betreiben zu können. Benannt wurde Gorleben aus strukturpolitischen Erwägungen. Wissenschaftlich-geologische Kriterien spielten keine Rolle.

Sicherheitsrisiken auf Jahrzehnte hinaus

Laufzeitverlängerungen sind überflüssig. Und nicht nur das - die Zahl von durchschnittlich zwölf Jahren Verlängerung täuscht über die eigentliche Dimension dieser Entscheidung hinweg. Die Energieversorger dürfen Strommengen und Stillstandszeiten von einem auf andere AKW übertragen. Auf diese Weise sorgt der Atomdeal dafür, dass in Deutschland auch 2050 noch Atomkraftwerke am Netz sein können. Dennoch sollen die Nachrüstungen für die Sicherheit eingeschränkt werden. Einen besseren Schutz gegen Terrorangriffe soll es gar nicht geben. Greenpeace klagt wegen der Terrorgefahr derzeit bei sechs Atomkraftwerken auf Widerruf der Betriebsgenehmigung.

Gesetze wie es gerade passt

Ein weiterer Skandal: Die Regierung plant, die Klagemöglichkeiten von Anwohnern gegen den Betrieb eines Atomreaktors massiv einzuschränken. Damit sollen Atomkraftgegner mundtot gemacht und die Bedenken der Anwohner unter den Teppich gekehrt werden. Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2008 entschieden, dass insbesondere die Gefahr, die von einem Flugzeugabsturz ausgeht, nicht als hinzunehmendes Restrisiko gilt. Betroffene Bürger sollen gegen den Betrieb eines Atomkraftwerks klagen können. In dem zwischen Regierung und Atomkonzernen abgeschlossenen Geheimvertrag spielt die Gefahr von Terroranschlägen auf Atomkraftwerke aber entgegen Röttgens ursprünglichen Vorgaben keine Rolle mehr. Die sieben ältesten Reaktoren, dazu gehören die Meiler in Biblis und Neckarwestheim, sowie der Schrottreaktor in Krümmel müssen sofort abgeschaltet werden. Bis 2015 muss der Atomausstieg komplett vollzogen sein. Dies ist möglich, ohne die Energieversorgung in Deutschland zu gefährden.

(Quelle: greenpeace.de)                  

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