MTB 3. August 2011 Grüne Liste Schriesheim
Der lange Weg zur legalen PID - Die Eltern dürfen entscheiden
Von Dr. Barbara Schenk-Zitsch
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Thema, das quer durch alle Parteien sehr umstritten ist, denn die Vor- und Nachteile der PID abzuwägen, bedeutet, dass man darüber entscheiden muss, welches Leben lebenswert ist und welches Leben nicht. Eine solche Entscheidung zu treffen, ist eigentlich unmöglich, denn kein Mensch kann sich aus ethischen Gründen anmaßen, über Leben und Tod anderer Menschen zu entscheiden.
Am 7. Juli beschloss nun der Bundestag nach emotionaler Debatte jenseits der Parteigrenzen, dass die umstrittenen Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen durchgeführt werden dürfen.
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Methode, die für künstliche Befruchtungen entwickelt wurde. Im Reagenzglas befruchtete Eizellen werden am dritten Tag ihrer Entstehung auf Erbkrankheiten untersucht. In diesem Stadium besteht die befruchtete Eizelle, die jetzt schon als Embryo bezeichnet wird, aus zehn Zellen.
Die Erbkrankheiten, auf die der Embryo untersucht werden kann, sind sehr schwere, teils lebensbedrohliche oder zumindest stark Leben einschränkende oder Leben verkürzende Erkrankungen wie Trisomie 21 (Mongolismus), Bluterkrankheit oder Mukoviscidose. Bei diesen Untersuchungen wird das Erbgut, das sich in jeder einzelnen Zelle befindet, auf bestimmte Abweichungen von der Norm untersucht. Untersucht wird das Erbgut von Paaren, bei denen man aufgrund familiärer Vorbelastungen wissen möchte, ob die genetischen Anlagen des Embryos intakt sind, oder ob der die Erkrankung von Vater oder Mutter geerbt hat.
Ziel der Untersuchung ist, Behinderungen, Fehl- und Totgeburten zu verhindern und Embryonen zum Einpflanzen in den Mutterleib zu finden, die keine nachprüfbaren genetischen Defekte aufweisen.
Da die künstliche Befruchtung noch nicht lange medizinisch möglich ist, war die bestehende Gesetzeslage für die Anwendung der PID nicht ausreichend Mit diesem dritten Gesetzentwurf entschied der Bundestag, dass die PID in engen Grenzen erlaubt wird. Untersuchungen an Embryos sind kein Neuland; sie werden heute schon in der Pränataldiagnostik ( Fruchtwasseruntersuchung etc) legal zu einem viel späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft praktiziert , also im Mutterleib, nicht im Reagenzglas.
Mit der nur in engen Grenzen erlaubten PID wird den Eltern das Recht zugesprochen, selbst zu entscheiden, ob sie – um die befürchteten Erkrankungen des Erbgutes auszuschließen- Embryonen mit ihrem Erbgut im Reagenzglas erzeugen lassen wollen, um der Mutter den oder die „gesunden“ Embryonen einzupflanzen. Dieser Weg ist für die Eltern mit einer unvorstellbar emotionalen Gradwanderung verbunden. Mit einem hochkomplizierten medizintechnischen Verfahren wird die Mutter durch vorherige hohe Hormongaben in die Lage versetzt, den befruchteten Embryo einzunisten, was für sie mit nicht zu unterschätzenden gesundheitlichen Gefahren verbunden ist. Man kann sicher davon ausgehen, dass nur ganz wenige, verzweifelte Elternpaare von der PID Gebrauch machen werden, die vielleicht sonst überhaupt keine Schwangerschaft gewagt hätten oder die sogar schon leidvolle Erfahrungen mit Totgeburten oder Fehlgeburten erlitten hatten.
In Belgien, Frankreich und Großbritannien ist die PID bereits erlaubt. So wurde in England die PID 2008 in nur 214 Fällen praktiziert, d.h. aller Wahrscheinlichkeit nach wird sie auch in Deutschland nur in seltenen Fällen zur Anwendung kommen. Mir persönlich spricht die Ärztin Ursula von der Leyen aus der Seele: „Trauen wir den Eltern etwas zu. Geben wir ihrem Gewissen Raum.“










































