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Dr. Barbara Schenk-Zitsch
Dr. Barbara Schenk-Zitsch

MTB 03. März 2010 Grüne Liste Schriesheim

Von Dr. Barbara Schenk-Zitsch

„Wermutstropfen“

Ein „Wermutstropfen“ bei aller Vorfreude auf den  Mathaisemarkt sind vorbeugende Maßnahmen, die übermäßigem Alkoholkonsum auf dem Fest geschuldet sind. So hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung mit großer Mehrheit wieder die Polizeiverordnung zur Eindämmung des Alkoholkonsums im öffentlichen Strassenraum um den Rummel herum beschlossen.

Die Polizeiverordnung verbietet das Mitführen und den Konsum von alkoholischen Getränken in einem genau umschriebenen Bereich. Personen, die mit Alkohol von der Polizei erwischt werden, müssen den Alkohol abgeben, ausschütten oder das Gebiet verlassen.

Das Verbot , das keine Altersgruppe ausschließt, soll  besonders Jugendliche davor schützen, sich mit mitgebrachtem Hochprozentigem besinnungslos zu betrinken. Das sog. „Rucksacktrinken“ ist inzwischen ein Problem auf allen Festen und wurde leider lange Zeit toleriert und verharmlost . Ich erinnere mich noch an den Aufschrei von Altbürgermeister Riehl, als Gisela Reinhard und ich dieses Problem thematisierten. Es gäbe kein Problem und „die Grünen“ wollten den Mathaisemarkt „kaputt machen“. Inzwischen hat man erkannt, dass das Fest gerade darunter leidet und schon manchem „verleidet“ wurde.

Warum hat sich die Fraktion der GRÜNEN LISTE trotzdem mehrheitlich bei der Abstimmung zur Polizeiverordnung enthalten?

Wir sind der Ansicht, dass das sehr strenge und weitreichende Jugendschutzgesetz in Deutschland der Polizei genügend Befugnisse zum Einschreiten gibt. Das Jugendschutzgesetz verbietet  Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren den Alkoholkonsum und Alkoholkauf. Wer älter, aber noch nicht volljährig ist, darf nach dem Jugendschutzgesetz Bier und Wein konsumieren, aber keinen hochprozentigen Alkohol oder Alkopops. Gegen Gefahren, die von alkoholisierten Personen ausgehen, kann aufgrund anderer Rechtsgrundlagen wie Platzverweisen oder Aufenthaltsverboten vorgegangen werden. Möglicherweise erweist sich die Polizeiverordnung insofern als wirksam, weil sie  eine abschreckende Wirkung auf solche „Besucher“ ausüben könnte, die in der Absicht kommen, sich „ins Koma zu saufen“ oder zu randalieren. Aber eines muss man wissen: im Inneren- also im Festzelt und den Strausswirtschaften kann die  Polizeiverordnung nichts ausrichten, aber auch hier muss die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes kontrolliert werden.

Für unsere Fraktion bleibt beim Erlass der Verordnung ein  Unbehagen, weil wegen einiger weniger Unverbesserlicher alle Jugendlichen unter Generalverdacht gestellt  werden ;denn nur ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen kommt mit der eindeutigen Absicht sich zu betrinken zum Mathaisemarkt, während fast alle ihre Getränke deshalb mit bringen möchten, weil sie in Straußwirtschaften und Festzelten wesentlich teurer sind . Und die wollen wirklich nur friedlich feiern. (Nach einer Statistik des Drogenberichts 2009 trinkt die Hälfte der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren überhaupt keinen Alkohol, 8% trinken zu viel Alkohol)

Auch ist noch ein Verfahren anhängig, in dem abschließend geklärt werden muss,  ob eine solche Polizeiverordnung wegen „fehlender Bestimmtheit“ überhaupt rechtsmäßig ist. Bis dahin soll eigentlich die Regelung nicht mehr angewandt werden. (BGWZ 23/ 2009)

Was kann präventiv getan werden, um  Alkoholprobleme Einzelner auf Festen in den Griff zu bekommen?

Ich wünsche mir mehr Sensibilität und Fingerspitzengefühl bei Festreden . Wir erlassen einerseits eine Polizeiverordnung, um excessives Trinken einzudämmen, andererseits wird ständig zu Alkoholkonsum animiert. Oft entsteht der Eindruck, dass zum Feiern immer Alkohol gehört- je mehr , desto besser! Es sollte beim Animieren mehr auf Qualität statt auf Quantität abgehoben werden. Die Verantwortlichen sollten sich immer vor Augen halten, dass Verharmlosen und Verherrlichung von Alkoholgenuß für manche Menschen die große Gefahr in sich birgt, Alkohol abhängig zu werden. Außerdem sollten Erwachsene der Jugend diesbezüglich Vorbild sein. Eltern haben die Verantwortung für ihren Nachwuchs und die  Pflicht, sich um ihn zu kümmern. Es muss selbstverständlich sein, dass Eltern wissen, wo sich ihre noch minderjährigen Kinder aufhalten und was sie zu sich nehmen. Die Polizei kann hier nur unterstützend tätig sein.

Ferner müssen langfristig Präventionsprojekte gegen übermäßigen Alkoholkonsum bei Jugendlichen, die es schon in einigen Gemeinden gibt,  ins Leben gerufen werden, wie „Feste feiern, aber richtig“ oder „Zum Wohl-ohne Alkohol“. Ich werde das Thema nicht aus den Augen verlieren.

Dr. Barbara Schenk-Zitsch

für die Grüne Liste Schriesheim

 

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