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Dr. Barbara Schenk-Zitsch
Dr. Barbara Schenk-Zitsch

MTB 02. Juni 2010 Grüne Liste Schriesheim

Weltnichtrauchertag 2010 am 31. Mai

Von Dr. Barbara Schenk-Zitsch

Gesetze zum Schutz der Mitmenschen, neue Erkenntnisse über Schaden für Mensch und Umwelt durch Tabakgenuss und Tabakanbau und nicht zuletzt mein unbedingter Glaube, dass aufgrund dieser Fakten immer mehr Raucher zu Nichtrauchern „konvertieren“ werden, lassen mich einmal mehr das Thema „Rauchen“ in drei Artikeln aufgreifen. 

Der Weltnichtrauchertag  2010 in Deutschland steht unter der Überschrift: “Die Marketingstrategien der Tabakindustrie“. Die Tabakhersteller brauchen immer ständig Kunden. Denn jeder zweite Raucher stirbt langfristig an den Folgen der Sucht. Marketing und Werbung zielen daher insbesondere auf Frauen sowie auf Mädchen und Jungen. Die Unternehmen wissen: Je früher Jungen und Mädchen mit dem Rauchen anfangen, desto schwerer kommen sie davon los. Jedes Jahr am letzten Tag im Mai ist der Weltnichtrauchertag. Initiiert wurde er durch die Weltgesundheitsorganisation  um auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen und für ein rauchfreies Miteinander zu werben.

In Deutschland rauchen fast 18 Millionen Menschen. 18 Millionen, die ihre Gesundheit gefährden, denn Tabakrauch enthält 40 krebserregende Verbindungen. Rauchen begünstigt  viele Erkrankungen: Lungenkrebs, Atemwegserkrankungen, Herz- Kreislauferkrankungen, Blasen-, Nieren-, Kehlkopfkrebs, Allergien, Parodontose und Wundheilungsstörungen. An den Auswirkungen des Tabakkonsums sterben jedes Jahr 100.000 Menschen in Deutschland – 300 Menschen pro Tag.

Schriesheim war Vorreiter beim Nichtraucherschutz! Am 26. Juli 2006 wurde auf Antrag der Fraktion der GRÜNEN LISTE in Schriesheim Nichtraucherschutz für alle Städtischen Einrichtungen beschlossen, die Verwaltung beschloss dies ebenfalls für das Rathaus.

Das Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg, das am 1.8. 2007 in Kraft trat, verbietet das Rauchen in Behörden und Dienststellen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und  öffentlichen Verkehrsmitteln.

Leider darf am Mathaisemarkt im Festzelt und Gewerbezelt immer noch geraucht werden, denn das Verbot gilt paradoxerweise nicht für Festzelte. Ich bemühe mich schon seit Jahren, dass wenigstens im Gewerbezelt nicht mehr geraucht werden darf, aber die Widerstände sind groß.

Inzwischen wurde das Nichtraucherschutzgesetz im baden-Württembergischen Landtag mit den Stimmen der CDU-FDP-Regierung ab 7.3.2010 wieder verwässert. Danach gibt es Ausnahmen für Eckkneipen beim Rauchverbot. Die Wirte dieser höchstens 75 Quadratmeter großen Gaststätten mit nur einem Raum können künftig selbst entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf. Jugendliche haben zu Raucherkneipen keinen Zutritt. Bei Nichtbeachtung des Gesetztes droht eine Geldstrafe von bis zu 2500 €.

Die vermeintlichen Nutznießer dieser Gesetzesänderung erweisen sich einen Bärendienst: die gefürchteten Umsatzeinbußen für die Wirte zu Beginn des Nichtraucherschutzgesetzes hatten sich nach Umfragen relativiert. Die Raucherstände im Freien werden von den Rauchern gut angenommen und bieten Gelegenheit zu netten Gesprächen. Wem als Raucher die „Ausgrenzung“ im Innern zu weit geht, der gewöhnt sich vielleicht das Rauchen ganz ab, was Lungen und Geldbeutel spürbar entlastet.

Auch die Wirte selbst und deren Personal können doch auch kein Interesse an den gesundheitlichen Schäden haben, die durch Passivrauchen hervorgerufen werden. „Rauchen ist aktive Sterbehilfe für sich selbst“, formulierte Manfred Hinrich, Passivrauchen zu müssen ist Sterbehilfe für andere!

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